Der Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e. V. (BFAD) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NaTiF) am 02.07.2026 im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen. Zugleich kritisierte er die eingeräumte Frist von nur wenigen Tagen angesichts der geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als unangemessen. Der BFAD, in dessen Vorstand unsere Geschäftsführerin Nicole Büsing mitarbeitet, weist ausdrücklich darauf hin, dass eine vollständig konsolidierte Verbandsposition unter diesen Bedingungen nicht möglich gewesen sei.
 

Kernaussage:

Der BFAD unterstützt das Ziel, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung qualitativ weiterzuentwickeln und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bezweifelt aber, dass der vorgeschlagene Systemwechsel mit einer stärkeren Rolle von Ersatzzahlungen tatsächlich zu weniger Bürokratie und schnelleren Verfahren führt.

 

1. Beschleunigung ja – aber Zweifel am gewählten Weg

Der BFAD teilt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Kritisch sieht der Verband jedoch das Zusammenspiel mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz und die damit verbundene stärkere Gleichstellung beziehungsweise Aufwertung der Ersatzzahlung gegenüber real umgesetzten Kompensationsmaßnahmen.

Die Sorge: Statt Vereinfachung könnten zusätzliche Bonus-, Malus-, Anerkennungs-, Zuständigkeits- und Steuerungsregelungen das System komplexer machen.

2. Realkompensation soll nicht geschwächt werden

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme ist der Stellenwert der Realkompensation, also tatsächlich umgesetzter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Der BFAD argumentiert, dass die bewährte Kompensationskaskade nicht das eigentliche Vollzugshemmnis sei. Ersatzzahlungen sollten nach dieser Logik eher eine Auffanglösung bleiben, wenn reale Kompensation im konkreten Fall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

3. Frühzeitige Einbindung professioneller Strukturen ist der eigentliche Beschleunigungshebel

Aus Sicht des BFAD entstehen Verzögerungen häufig deshalb, weil Kompensationsfragen zu spät in die Projektentwicklung einbezogen werden.

Der Verband sieht deshalb größere Beschleunigungspotenziale in:

  • frühzeitig entwickelten und bevorrateten Maßnahmen,
  • funktionierenden Ökokonten,
  • Flächenpools,
  • einem weiteren Naturraumbezug,
  • qualifizierten professionellen Akteuren,
  • der Übertragung von Maßnahmenverantwortung,
  • langfristig tragfähigen Umsetzungsstrukturen.

 

4. Anerkennung qualifizierter Dritter wird ausdrücklich begrüßt

Der BFAD bewertet das vorgesehene bundesrechtliche Anerkennungsverfahren nach § 15b BNatSchG-E positiv.

Gleichzeitig fordert er nachvollziehbare fachliche Qualitätsstandards. Der rechtliche Rahmen allein reiche nicht aus, um professionelle Umsetzungsakteure sachgerecht auszuwählen. Der Verband verweist hier auch auf Qualitätskriterien, die nach seiner Darstellung beim Bundesamt für Naturschutz erarbeitet werden.

5. Gleiche Qualitätsmaßstäbe für ersatzgeldfinanzierte Maßnahmen

Eine wichtige Forderung lautet: Für Träger und Anbieter von Maßnahmen, die aus Ersatzzahlungen finanziert werden, sollten vergleichbare Qualitätsmaßstäbe gelten wie für anerkannte qualifizierte Dritte.

Der BFAD verbindet damit Transparenz, Vergleichbarkeit und langfristige Wirksamkeit.

6. Positive Elemente des Entwurfs

Ausdrücklich positiv bewertet der BFAD unter anderem:

  • die Weitung des Naturraumbezugs,
  • die Stärkung bevorrateter Maßnahmen,
  • die Anerkennung qualifizierter Dritter,
  • die Möglichkeit einer schuldbefreienden Übertragung,
  • multifunktionale Maßnahmen,
  • in der Detailstellungnahme auch das neue Instrument der Naturgutschriften.

7. Weitere fachliche Kritikpunkte aus der Anlage

Die ergänzende paragrafenbezogene Stellungnahme geht deutlich tiefer. Besonders relevant:

Moorwiedervernässung: Der BFAD hält eine Beschränkung auf Projekte, die aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz finanziert werden, für zu eng. Auch anders finanzierte oder als Kompensationsmaßnahmen umgesetzte Wiedervernässungsprojekte sollten berücksichtigt werden.

„Widmungsakt“ für Kompensationsmaßnahmen: Der BFAD fordert eine klare, verbindliche Festlegung vor Maßnahmenbeginn, wenn eine Maßnahme als vorgezogene Kompensation dienen soll. Damit soll verhindert werden, dass bereits aus anderen Gründen umgesetzte Maßnahmen nachträglich als Kompensation deklariert werden.

Natura 2000: Kritisch bewertet der Verband eine mögliche Ausweitung der Anerkennung bestimmter Maßnahmen als freiwillig und zusätzlich. Er sieht das Risiko, dass Schutzpflichten und Kompensationsanforderungen miteinander vermischt werden.

Bonus für bevorratete Maßnahmen: Grundsätzlich positiv, weil dadurch Realkompensation gestärkt werden kann. Gleichzeitig fordert der BFAD ein Monitoring, um mögliche negative Effekte auf Umfang und Qualität realer Kompensation zu prüfen.

Ersatzzahlungen: Ein Aufschlag wird auch damit begründet, dass zeitliche Verzögerungen, Inflation, steigende Boden-, Lohn- und Maßnahmenkosten sowie der ökologische Zeitverlust berücksichtigt werden müssen.

Gebietseigenes Saat- und Pflanzgut: Eine weitgehende Öffnung bei Nichtverfügbarkeit lehnt der BFAD ab und warnt vor einem Rückschritt für Biodiversität und Herkunftssicherung. Als pragmatischere Lösung schlägt er Übergangsregelungen unter Einbeziehung angrenzender Ursprungsgebiete vor.

 

NatIfG Stellungnahme BFAD vom 09. Juli 2026

BFAD Anlage zur Verbändeanhörung vom 09. Juli 2026