Datteln,

 

Akzeptanz sichern, Naturwirkung vor Ort stärken – mit klaren Leitplanken
Wo in Natur und Landschaft eingegriffen wird, zählt für die Akzeptanz vor Ort ein sichtbarer, wirksamer Ausgleich. Darum galt bislang: Realkompensation hat Vorrang, Ersatzgeld ist nachrangig. Mit dem InfZuG wird Ersatzgeld deutlich aufgewertet. Das kann helfen – doch die Kernprobleme sind fachlich längst ausgemacht. Jetzt braucht es klare Regeln, damit Beschleunigung nicht in Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Akzeptanzverlust kippt.

Kompensation ist ein Vertrauensversprechen: Eingriffe sollen nicht „unsichtbar“ ausgeglichen werden, sondern nachvollziehbar und wirksam – idealerweise im Raum des Eingriffs. Bisher war das Prinzip klar: Realkompensation hatte Vorrang, Ersatzgeld war die Ausnahme.
Mit der Kabinettsfassung des Infrastrukturzukunftsgesetzes (InfZuG) entsteht ein Paradigmenwechsel. Ersatzgeld wird für bestimmte Vorhaben als Option aufgewertet. Wir sehen darin Chancen, etwa bei Flächenengpässen. Gleichzeitig sind die Risiken bekannt – und in der Praxis seit Langem diskutiert: zusätzliche Bürokratie durch Fonds- und Vergabelogiken, weniger sichtbare Maßnahmen vor Ort, Rechtsunsicherheit und sinkende Akzeptanz.
Diese Punkte wurden auch in einer Expertenrunde mit Praxisakteuren, Bundesvorhabenträgern und Fachbehörden intensiv beleuchtet. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Problemstellen sind identifiziert – es kommt jetzt auf präzise Leitplanken an.
Nicole Büsing, Geschäftsführerin der Landschaftsagentur Plus GmbH (Datteln, NRW) und engagiert im Vorstand des Bundesverbands der Flächenagenturen in Deutschland (BFAD), bringt diese Praxisperspektive in die Debatte ein. Unsere Position: Beschleunigung durch Klarheit – und durch Naturwirkung, die vor Ort sichtbar bleibt.

Dafür schlagen wir vier Präzisierungen vor:

  1.  Realkompensation als Regelfall – Ersatzgeld nur, wenn Umsetzung nicht möglich/unverhältnismäßig ist
  2.  Bewährte Trägerstrukturen einbinden (Flächenagenturen/Ökopools etc.) statt neue Fondsstrukturen aufzubauen
  3.  Zweckbindung: Ersatzgeld nur für zusätzliche, eingriffsbezogene Maßnahmen
  4. Transparenz im Kompensationsverzeichnis (Empfänger, Betrag, Maßnahme, Vorhabenbezug)


Ergebnisse Expertenrunde - Stellschrauben für Beschleunigung